Keine Waffen an Unrechtsregime!
Bundesrat und Parlament wollen, dass die Bestimmungen für den Export von Kriegsmaterial gelockert werden – so sollen auch Unrechtsstaaten mit Schweizer Waffen beliefert werden können. Dagegen wehren wir uns!
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Darum geht's
RUAG-Granaten im Bürgerkrieg in Syrien, SIG Sauer-Sturmgewehre im Bürgerkrieg im Jemen. Schweizer Waffen verursachen weltweit Leid und heizen bewaffnete Konflikte an. Dass Kriegsmaterial in Unrechtsstaaten landet, ist auf die Regeln für unsere Kriegsmaterialexporte zurückzuführen. Mit der Korrektur-Initiative wurden vor vier Jahren endlich klare und transparente Kriterien für Kriegsmaterialexporte in das Gesetz geschrieben. Das gefällt der Rüstungslobby nicht: Sie möchte diesen Erfolg deshalb rückgängig machen. Unterstützung erhält sie vom Ständerat: Neu sollen Waffenexporte an diverse Staaten grundsätzlich bewilligt werden – darunter auch Ungarn und die USA. Und damit nicht genug: Diese Staaten sollen diese Waffen an andere Länder weitergeben können. Das war bisher nicht erlaubt. Das Tauziehen um das Kriegsmaterialgesetz dauert schon seit Jahren an:
Nach diversen Skandalen von Schweizer Kriegsmaterial in Kriegsgebieten führt der Bundesrat in der Kriegsmaterialverordnung (KMV) klare und transparente Ausschlusskriterien für Waffenexporte ein. In den folgenden Jahren verwässert der Bundesrat diese Regeln wieder zunehmend.
Der Bundesrat ändert auf Druck der Rüstungslobby die Kriegsmaterialverordnung so, dass Exporte in Bürgerkriegsländer möglich sind. Es geht dabei vor allem um Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien, das zu dieser Zeit im Bürgerkrieg im Jemen Kriegsverbrechen begeht.
Eine breite Allianz lanciert die Korrektur-Initiative. Diese fordert, die Kriterien für Kriegsmaterialexporte auf Gesetzesebene festzuschreiben. Anstatt dass der Bundesrat in Eigenregie über die Kriterien befindet, soll das Parlament die demokratische Kontrolle über die Exportkriterien für Kriegsmaterial haben.
Das Parlament nimmt einen zufriedenstellenden indirekten Gegenvorschlag der Korrektur-Initiative an. Es verzichtet auf eine Ausnahmekompetenz für den Bundesrat. Deshalb zieht die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer ihre Initiative zurück.
Die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes tritt in Kraft. Die Kriterien für Waffenexporte sind somit erstmals klar im Gesetz festgeschrieben.
Nur ein Jahr später beginnt die Rüstungslobby mit zahlreichen parlamentarischen Vorstössen an den Errungenschaften der Korrektur-Initiative zu rütteln.
Das Parlament beschliesst eine Gesetzesänderung, die die Errungenschaften der Korrektur-Initiative komplett aushöhlt und Kriegsmaterialexporte in Unrechtsstaaten erlaubt.
Das lassen wir uns nicht gefallen. Wir müssen der Rüstungslobby die rote Linie aufzeigen: Schweizer Kriegsmaterial darf nicht in Staaten gelangen, die Menschenrechte verletzen oder sich an bewaffneten Konflikten beteiligen. Unterstützt du uns dabei?
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Unsere Argumente
Keine Waffenexporte an Staaten wie Saudi-Arabien!
Mit der Lockerung der Ausfuhrbestimmungen verliert die Schweiz die Kontrolle über die Waffenexporte. Damit steigt das Risiko, dass Schweizer Waffen an Länder, wie Saudi-Arabien gelangen. Saudi-Arabien ist der weltweit grösste Rüstungsmarkt und im Bürgerkrieg im Jemen verwickelt. Schweizer Waffen dürfen nicht in solchen Gebieten landen.
Menschenleben über Profite der Rüstungsindustrie!
Die neue Gesetzgebung soll die Rüstungsindustrie unterstützen. Das bedeutet: Um die Profite von (privatwirtschaftlichen) Rüstungsunternehmen zu erhöhen soll Schweizer Kriegsmaterial auch an Länder geliefert werden können, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind oder bei denen die Waffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden könnten.
Keine Schwächung der Ausfuhrkriterien!
Das aktuell gültige Gesetz sieht klare Kriterien für die Ausfuhr von Waffen vor. Diese bewirken, dass keine Waffen an Länder, die in bewaffneten Konflikten verwickelt sind oder Menschenrechtsverletzungen begehen, geliefert werden. Die Gesetzesänderung schwächt diese Ausfuhrkriterien, in dem er gewisse Länder davon ausnimmt.
Keine Schwächung der demokratischen Kontrolle!
Der Bundesrat kann neu entscheiden, welche Länder von den Ausfuhrkriterien ausgenommen werden. Dies entzieht unserem Parlament und letztlich auch der Schweizer Bevölkerung die demokratische Kontrolle über die Waffenexporte.
Kein Blankoscheck für Trump, Orban und Co.!
Die Liste von Ländern, für die künftig die Kriterien für Kriegsmaterialexporte aufgehoben würden, umfasst mit den USA, Ungarn und Argentinien auch Staaten mit autoritären Machthabern. Donald Trump, Viktor Orban und Javier Milei missachten die Demokratie und die Menschenrechte. Schweizer Waffen dürfen nicht ohne Auflagen in ihre Hände gelangen!
Missbrauch von Ukraine-Solidarität
Es ist abscheulich, wie das Parlament die Solidarität mit der grauenvollen Situation in der Ukraine missbraucht. Wenn es ihm wirklich um die Unterstützung der Ukraine und vergleichbaren Situationen ginge, hätte es mit verschiedenen Vorschlägen zu konkreten Anpassungen die Möglichkeit gehabt, diese zu ermöglichen. Doch mit seiner Anpassung öffnet es der Lieferung von Schweizer Kriegsgütern an Unrechtsstaaten Tür und Tor.
Wiederausfuhr führt zu Kontrollverlust!
Das Parlament fordert, dass Staaten des Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung KMV Kriegsmaterial, welches sie von der Schweiz gekauft haben, direkt wieder exportieren dürfen. Dies würde dazu führen, dass in der Schweiz gekaufte Rüstungsgüter beispielsweise vom Vereinigten Königreich direkt nach Israel oder von den USA direkt nach Saudi Arabien geliefert werden können – also in Staaten, welche direkt in bewaffnete Konflikte involviert sind oder Menschenrechte systematisch und grob verletzen. Bisher stellen die sogenannten Nichtwiederausfuhr-Erklärungen sicher, dass keine Staaten mit Schweizer Waffen beliefert werden, denen die Schweiz selbst keine Waffen liefern würde. Dieser Kontrollmechanismus soll ausgehebelt werden.
Die Allianz








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